Arbeitssicherheit für KMU
Viele kleine Betriebe wissen: Das Thema Arbeitsschutz liegt bei uns hinten. Und das ist ein Risiko.
Kein eigenes Fachabteilung, wenig Zeit, viele offene Fragen. Wir kümmern uns damit Sie es nicht müssen.
Typische Situation in kleinen und mittleren Unternehmen.
In KMU liegt das Thema Arbeitsschutz meist direkt bei der Geschäftsführung. Es gibt keine eigene Fachabteilung, die sich darum kümmert.
Im Tagesgeschäft bleibt es liegen, bis es nicht mehr liegen bleiben kann.
fehlende Zeit für Organisation des Arbeitsschutzes
Der Tag hat zu wenig Stunden. Arbeitsschutz ist wichtig, aber er landet trotzdem immer wieder auf dem Stapel der aufgeschobenen Dinge.
Unklare Verantwortlichkeiten im Betrieb
Wer ist eigentlich zuständig? Oft ist die Antwort: alle ein bisschen, niemand wirklich. Das reicht bei einer Prüfung nicht.
Unsicherheit bei gesetzlichen Anforderungen
Was ist wirklich Pflicht? Was wird geprüft? Welche Fristen gelten? Die Vorschriften sind komplex und ändern sich.
Vorbereitung auf Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft
Eine BG-Prüfung kündigt sich manchmal kurzfristig an. Wer dann nicht vorbereitet ist, steht schlecht da. Mit uns sind Sie es von Anfang an.
Fehlende oder veraltete Dokumentation
Gefährdungsbeurteilungen aus dem Jahr 2018. Unterweisungen ohne Unterschrift. Das kennen wir und wir bringen es in Ordnung.
Auch kleine Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren und Risiken zu minimieren. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Unterweisungen und die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Das gilt unabhängig davon, ob Sie fünf oder fünfzig Mitarbeitende beschäftigen.
PRAGMATISCHE UNTERSTÜTZUNG FÜR IHREN BETRIEB
Wir unterstützen kleine und mittlere Unternehmen dabei, Arbeitsschutz verständlich, praxisnah und ohne Mehraufwand umzusetzen.
Gefährdungsbeurteilungen
Analyse der Risiken in Ihrem Betrieb mit konkreten Maßnahmen, die umsetzbar sind.
Arbeitsschutzbegehungen
Wir schauen regelmäßig in Ihren Betrieb und sagen klar, was gut läuft und was nicht.
Unterweisungen
Planung, Durchführung und Dokumentation der Mitarbeiter-Schulungen von uns übernommen.
Sichere Organisation und Dokumentation von Gefahrstoffen vollständig und prüfungsbereit.
Unfallanalyse
Nach einem Vorfall schauen wir, was passiert ist und was künftig verhindert werden kann.
Alle Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit ansehen
Arbeitsschutz-Pakete für Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeitende
01
Basispaket
Regel- und anlassbezogene Betreuung
Ihre Vorteile
weniger organisatorischer Aufwand
Schutz Ihrer Mitarbeitenden
02
Komfortpaket
Rundum-sorglos-Betreuung
rechtssichere Betreuung
flexible Zahlungsmodelle
03
premiumpaket
All-inclusive Betreuung
Vermeidung von Bußgeldern
Spezialisiert auf BGN und weitere
Berufsgenossenschaften
Spezialisiert auf BGN und weitere Berufsgenossenschaften
Hauptfokus: BGN (Gastgewerbe, Lebensmittelproduktion, Getränkeindustrie, Schausteller, Backgewerbe)
Weitere Schwerpunkte: BGHW, VBG, BGW, BG Verkehr
So stellen wir sicher, dass ihr Betieb branchenspezifsch und rechtssicher betreut wird.
So läuft die Zusammenarbeit ab.
Unsere Arbeit folgt einem klaren und pragmatischen Ablauf:
analyse der
aktuellen situation
Identifikation
der
Maßnahmen
Gemeinsam legen wir fest, was zuerst angepackt wird nach Dringlichkeit und gesetzlicher Relevanz.
Umsetzung der MAßnahmen
Wir übernehmen. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Dokumentation alles, was erledigt werden muss.
Betreuung
auch im
Nachgang
Wir bleiben dabei. Als fester Ansprechpartner, der weiß wie Ihr Betrieb aufgestellt ist und rechtzeitig handelt, bevor etwas zum Problem wird.
Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit in KMU.
Braucht jedes kleine Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, grundsätzlich sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Wie das konkret aussieht, hängt von Ihrer Betriebsgröße und Branche ab. Viele kleine Betriebe nutzen dafür eine externe Fachkraft. Das ist oft die einfachste und günstigste Lösung.
Wie oft müssen Unterweisungen stattfinden?
Mindestens einmal jährlich bei bestimmten Tätigkeiten oder nach Unfällen auch häufiger. Wichtig ist: Sie müssen dokumentiert sein. Ohne Nachweis gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt.
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Immer. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, unabhängig von der Betriebsgröße. Viele KMU haben sie nie erstellt oder seit Jahren nicht aktualisiert. Wir holen das nach.
Was prüft die Berufsgenossenschaft?
Die BG prüft, ob die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, sicherheitstechnische Betreuung, Erste-Hilfe-Ausstattung und mehr. Wer nicht vorbereitet ist, riskiert Auflagen oder Schlimmeres.
bereit für den nächsten schritt?
Sprechen Sie mit uns. Unverbindlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Wir schauen uns an, wo Ihr Betrieb aktuell steht. Was ist vorhanden? Was fehlt? Was ist dringend?