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Betriebe sind verpflichtet, für die Grundbetreuung in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit verbindliche Einsatzzeiten nachzuweisen.
Die Berechnung der vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit erfolgt nach einer gesetzlich festgelegten Formel.
Was im ersten Moment kompliziert klingt, ist in der Praxis ganz einfach:
Unser Einsatzzeitenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung des erforderlichen Betreuungsaufwands für Ihre Grundbetreuung.
Grundbetreuung in nur drei Schritten berechnen
Arbeitgebende sind gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2 verpflichtet, ihr Unternehmen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin betreuen zu lassen.
Ziel ist es, vergleichbare Anforderungen für ähnliche Betriebe zu schaffen und gleichzeitig eine Betreuung sicherzustellen, die sich am tatsächlichen Bedarf des Unternehmens orientiert.
Der Umfang der Betreuung richtet sich nach:
- der Anzahl der Beschäftigten und
- der Betreuungsgruppe, die anhand des jeweiligen Wirtschaftszweigs (WZ-Code) ermittelt wird.
Unterschieden wird dabei zwischen:
- Grundbetreuung mit klar festgelegten Einsatzzeiten und
- betriebsspezifischer Betreuung, die sich individuell an den Gefährdungen im Betrieb orientiert.
Die betriebsspezifische Betreuung kann nicht über eine Formel berechnet werden und ist nicht Bestandteil dieses Rechners.
Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung ergeben zusammen die Gesamtbetreuung.
Hier finden Sie Dokumente zur Selbsteinschätzung Ihres Betriebes
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