Arbeitsschutz verständlich erklärt

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Arbeitssicherheit im Unternehmen
Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen und noch mehr. Ein Überblick über das, was eine Fachkraft für Arbeitssicherheit konkret leistet.
Ja. Aber was genau, wann und in welchem Umfang das ist die eigentliche Frage. Wir erklären die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen verständlich.
Fast jeder Betrieb, aber die genauen Anforderungen hängen von Größe und Branche ab. Hier erfahren Sie, was für Sie gilt.
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Häufige Fragen zum Arbeitsschutz.

Grundsätzlich jeder Arbeitgeber. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen, entweder durch eine eigene oder eine externe Fachkraft. Ausnahmen gibt es kaum.

Ein Arbeitsunfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, wenn ein Mitarbeitender mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder im schlimmsten Fall verstirbt. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen erfolgen. Bei tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen gelten kürzere Fristen.

Mindestens dann, wenn sich etwas ändert, neue Arbeitsplätze, neue Maschinen, neue Tätigkeiten, neue Mitarbeitende in bestimmten Situationen. Und nach jedem Arbeitsunfall. Es gibt keine starre Jahresfrist, aber wer seine Beurteilungen jahrelang nicht anfasst, hat in der Regel ein Problem.

Ob die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, sicherheitstechnische Betreuung, Erste-Hilfe-Ausstattung, Unfallmeldungen. Wer gut dokumentiert, hat nichts zu befürchten.

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BGN-Ready Checkliste

Die wichtigsten Prüfpunkte für Betriebe, die von der BGN betreut werden, als kompakter Download.

Gefährdungs­beurteilungs-Vorlage

Eine strukturierte Vorlage als Einstieg, für Betriebe, die ihre erste Gefährdungsbeurteilung erstellen wollen.

tools & rechner

Einsatzzeiten berechnen, Fristen prüfen, Anforderungen einschätzen.