Arbeitsschutz verständlich erklärt
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Arbeitssicherheit im Unternehmen
Gefährdungsbeurteilung
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Praxiswissen / Leitfäden
Häufige Fragen zum Arbeitsschutz.
Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Grundsätzlich jeder Arbeitgeber. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet alle Unternehmen, die sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen, entweder durch eine eigene oder eine externe Fachkraft. Ausnahmen gibt es kaum.
Wann muss ein Arbeitsunfall gemeldet werden?
Ein Arbeitsunfall muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden, wenn ein Mitarbeitender mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist oder im schlimmsten Fall verstirbt. Die Meldung muss innerhalb von drei Tagen erfolgen. Bei tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen gelten kürzere Fristen.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Mindestens dann, wenn sich etwas ändert, neue Arbeitsplätze, neue Maschinen, neue Tätigkeiten, neue Mitarbeitende in bestimmten Situationen. Und nach jedem Arbeitsunfall. Es gibt keine starre Jahresfrist, aber wer seine Beurteilungen jahrelang nicht anfasst, hat in der Regel ein Problem.
Was prüft die Berufsgenossenschaft?
Ob die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, sicherheitstechnische Betreuung, Erste-Hilfe-Ausstattung, Unfallmeldungen. Wer gut dokumentiert, hat nichts zu befürchten.
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