Sicherheit
Arbeitssicherheit, passend zu Ihrem Unternehmen. BGN-Arbeitsschutz-Betreuung inklusive Gefährdungsbeurteilungen.
Arbeitssicherheit für sichere und gesetzeskonforme Arbeitsplätze
Arbeitssicherheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie schützt Ihre Mitarbeitenden, reduziert Ausfallzeiten und sorgt für klare Abläufe im Unternehmen.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen zuverlässig umzusetzen und Risiken im Betrieb frühzeitig zu erkennen.
Ob BGN-Betreuung, Gefährdungsbeurteilung oder laufende Betreuung: wir sorgen dafür, dass Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen praktisch funktioniert und nicht nur dokumentiert wird.
Wann Unternehmen Unterstützung im Arbeitsschutz brauchen.
Die meisten Betriebe kommen zu uns, wenn eine dieser Situationen eintritt:
Die Berufsgenossenschaft kündigt eine Prüfung an.
Es gab einen Arbeitsunfall oder Beinahe-Unfall.
Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz sind unklar.
Gefährdungsbeurteilungen sind veraltet oder unvollständig.
Dokumentation und Nachweise fehlen.
Mitarbeitende sind nicht ausreichend unterwiesen.
Im Arbeitsalltag bleibt selten Zeit, Arbeitsschutz strukturiert umzusetzen. Genau hier kommen wir ins Spiel: mit Erfahrung, klaren Prozessen und einem Blick für das, was in Ihrem Betrieb wirklich zählt.
Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit.
Wir begleiten Ihr Unternehmen bei der Umsetzung aller relevanten Anforderungen, auf Basis des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift 2.
Diese Leistungen basieren auf den gesetzlichen Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetzes sowie der DGUV Vorschrift 2 und dienen der nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit im Betrieb.
Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. §5 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) bzw. §2 DGUV Vorschrift 2
- Unternehmensberatung und –bewertung hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Betriebsbegehungen, Arbeitsplatzbesichtigungen und Arbeitsplatzbeobachtungen
- Planung und Überwachung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Erstellung von Geräte- und Anlagenkatastern
- Organisation/Unterstützung bei der Unterweisung
- Durchführung von Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Unterweisung
- Organisation der externen Schulungen für Ersthelfer
- Organisation von Schulungen für Staplerfahrer und Kranführer
- Teilnahme an Behördenterminen und Kontakt zur Berufsgenossenschaft
Gefährdungsbeurteilung
- nach Arbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz
- Unterstützung bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
- Analyse des Arbeitssystems / Arbeitsplatzes
- Erfassung und Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen
- Entwickeln von Lösungsalternativen zur Reduzierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken
- Beratung bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen
- Feststellung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
- Durchführung von Bildschirmarbeitsplatzanalysen
- Erstellung von Betriebsanweisungen auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung
Gefahrstoffmanagement
- Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Bewertung von Sicherheitsdatenblättern
- Erstellung und Pflege von Gefahrstoffkatastern
- Beurteilen von Gefährdungen ausgehend von Gefahrstoffen
- Durchführung orientierender Gefahrstoffmessungen
- Unterstützung bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen
- Beratung bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
- Erstellung von Betriebsanweisungen gem. GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
- Beratung beim Einrichten und Betreiben von Gefahrstofflägern (u.a. technische Anforderungen, Zusammenlagerungsverbote)
Unfallanalyse
- Beratung beim betrieblichen Gefahrstoffmanagement
- Bewertung von Sicherheitsdatenblättern
- Erstellung und Pflege von Gefahrstoffkatastern
- Beurteilen von Gefährdungen ausgehend von Gefahrstoffen
- Durchführung orientierender Gefahrstoffmessungen
- Unterstützung bei der Auswahl von Schutzmaßnahmen
- Beratung bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung
- Erstellung von Betriebsanweisungen gem. GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
- Beratung beim Einrichten und Betreiben von Gefahrstofflägern (u.a. technische Anforderungen, Zusammenlagerungsverbote)
Brandschutz
- Bestellung von Brandschutzbeauftragten gem. DGUV Information 205-003
- Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B und C) gem. DIN 14096
- Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen gem. ASR A2.3
- Berechnung des Bedarfs und Umfangs an Feuerlöschern gem. ASR A2.2
- Schreiben der Brandschutzordnung (A B C)
- Brandschutzunterweisung und Begehung
- Planung, Organisation und Durchführung von R.umungsübungen (Evakuierungsübungen)
- Beratung bei der Auswahl von Löschmitteln auf Basis der Brandklassen
- Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren
Lärm- und Lichtmessungen
- Durchführung von Lärmmessungen gem. DIN EN ISO 9612 bzw. TRLV Lärm
- Ermitteln von Lärmbereichen
- Ermitteln von Geräuschbelastungen im Büro
- Ortsbezogene Messungen
- Tätigkeitsbezogene Messungen
- Lärmexpositionspegelermittlung
Arbeitsstättenplanung
- Beratung hinsichtlich der Anforderungen aus der ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Unterstützung bei der Planung von Arbeitsräumen, Verkehrswegen, Fluchtwegen und Notausgängen
- Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor Absturz
- Zusammenarbeit mit dem Planer
So läuft die Zusammenarbeit ab.
Unsere Arbeit folgt einem klaren und pragmatischen Ablauf:
analyse der
aktuellen situation
Wir verschaffen uns ein vollständiges Bild: Wie ist der aktuelle Stand Ihres Arbeitsschutzes? Was fehlt, was ist veraltet, wo besteht Handlungsbedarf?
Identifikation
der
Maßnahmen
Auf Basis der Analyse legen wir gemeinsam fest, was als erstes angegangen wird, priorisiert nach Dringlichkeit und gesetzlicher Relevanz.
Umsetzung der MAßnahmen
Wir übernehmen. Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Dokumentation: alles, was strukturiert erledigt werden muss, erledigen wir.
Betreuung
auch im
Nachgang
Arbeitsschutz ist kein einmaliges Projekt. Wir bleiben als fester Ansprechpartner an Ihrer Seite, damit nichts verrutscht und Sie bei Prüfungen immer vorbereitet sind.
Für welche Unternehmen unsere Leistungen geeignet sind.
Wir unterstützen insbesondere:
Gastronomie und Lebensmittelproduktion
Handwerksbetriebe
Dienstleistungsunternehmen
Je nach Branche unterscheiden sich Risiken und Anforderungen erheblich. Deshalb schauen wir genau hin und passen unsere Arbeit an das an, was in Ihrem Betrieb wirklich gebraucht wird.
Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit.
Was umfasst die Arbeitssicherheit in meinem Unternehmen?
Arbeitssicherheit umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, Risiken zu erkennen und Mitarbeitende zu schützen von Gefährdungsbeurteilungen bis zur Unterweisung.
Bin ich als Unternehmer für den Arbeitsschutz verantwortlich?
Ja. Die Verantwortung liegt immer bei der Unternehmensleitung. Aufgaben können übertragen werden, die Verantwortung bleibt jedoch bestehen.
Was gehört zur sicherheitstechnischen Betreuung?
Dazu zählen u. a. Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen sowie die Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen.
Wie oft müssen Begehungen durchgeführt werden?
Das hängt von Branche, Betriebsgröße und Risiken ab. Wichtig ist vor allem, dass sie regelmäßig erfolgen und dokumentiert werden.
Was passiert, wenn Arbeitsschutz nicht ausreichend umgesetzt wird?
Es kann zu Bußgeldern, Problemen bei Prüfungen und im Ernstfall zu Haftungsrisiken kommen.
Kann ich Arbeitsschutz auch selbst organisieren?
Grundsätzlich ja. In der Praxis ist es jedoch sinnvoll, sich unterstützen zu lassen, um Anforderungen korrekt umzusetzen.
Wie starte ich mit dem Arbeitsschutz in meinem Unternehmen?
Am sinnvollsten ist eine Bestandsaufnahme. Darauf aufbauend werden die notwendigen Maßnahmen strukturiert umgesetzt.
bereit für den nächsten schritt?
Sprechen Sie mit uns. Unverbindlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.