FAQs

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz
klar beantwortet.

GRUNDLAGEN

Ja – ohne Ausnahme. Das Arbeitsschutzgesetz gilt für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße. Wer auch nur einen Mitarbeitenden beschäftigt, ist verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen und Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Arbeitssicherheit konzentriert sich auf die Vermeidung von Unfällen und technischen Gefahren. Arbeitsschutz ist der weitere Begriff, er umfasst auch Gesundheitsschutz, ergonomische Belastungen und psychische Gefährdungen.

Eine Sifa (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes. Sie führt Gefährdungsbeurteilungen durch, begleitet Betriebsbegehungen, schult Mitarbeitende und ist Ansprechpartner bei allen sicherheitsrelevanten Fragen. Die Bestellung einer Sifa ist für die meisten Betriebe gesetzlich vorgeschrieben.

Immer, für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des gesamten Arbeitsschutzes und gesetzlich vorgeschrieben. Wer sie nicht hat, riskiert bei BG-Prüfungen Auflagen und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen.

Mindestens dann, wenn sich etwas ändert, neue Maschinen, neue Tätigkeiten, neue Mitarbeitende in besonderen Situationen oder nach einem Arbeitsunfall. Zusätzlich empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung alle ein bis zwei Jahre.

Grundsätzlich ja, aber die wenigsten KMU-Inhaber haben die Zeit und das Fachwissen dafür. Fehlerhafte oder unvollständige Beurteilungen schützen nicht. Wir erstellen sie für Sie, vollständig, korrekt und prüfungsbereit.

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG​

Immer, für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit. Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage des gesamten Arbeitsschutzes und gesetzlich vorgeschrieben. Wer sie nicht hat, riskiert bei BG-Prüfungen Auflagen und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen.

Mindestens dann, wenn sich etwas ändert, neue Maschinen, neue Tätigkeiten, neue Mitarbeitende in besonderen Situationen oder nach einem Arbeitsunfall. Zusätzlich empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung alle ein bis zwei Jahre.

Grundsätzlich ja, aber die wenigsten KMU-Inhaber haben die Zeit und das Fachwissen dafür. Fehlerhafte oder unvollständige Beurteilungen schützen nicht. Wir erstellen sie für Sie, vollständig, korrekt und prüfungsbereit.

BERUFSGENOSSENSCHAFT

Die BG prüft die Umsetzung der gesetzlichen Mindestanforderungen: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, sicherheitstechnische Betreuung, Erste-Hilfe-Ausstattung, Unfallmeldungen und Dokumentation. Wer gut aufgestellt ist, hat nichts zu befürchten.

In der Regel erhalten Sie eine Frist zur Nachbesserung. Bei schwerwiegenden Verstößen können Bußgelder oder weitere Konsequenzen folgen. Wir helfen Ihnen, Mängel schnell und sauber abzuarbeiten und sorgen dafür, dass beim nächsten Besuch alles stimmt.

Die BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe) ist die zuständige Berufsgenossenschaft für Betriebe in der Gastronomie, Lebensmittelproduktion und verwandten Branchen. Sie ist Pflichtmitglied-Organisation und zuständig für Unfallversicherung, Prävention und Prüfungen in diesen Branchen. Wir sind auf BGN-Betreuung spezialisiert.

UNTERWEISUNGEN​

Mindestens einmal jährlich, bei bestimmten Tätigkeiten, gefährlichen Stoffen oder nach Unfällen auch häufiger. Entscheidend ist: Die Unterweisung muss dokumentiert und von den Mitarbeitenden unterschrieben sein. Ohne Nachweis gilt sie im Zweifel als nicht durchgeführt.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Für viele Standardthemen ist eine digitale Unterweisung möglich und anerkannt. Bei praktischen Tätigkeiten oder sicherheitskritischen Themen ist eine Präsenzunterweisung sinnvoller. Wir beraten Sie, was für Ihren Betrieb passt.

EXTERNE SIFA

Das lässt sich nicht pauschal sagen — es hängt vom Betreuungsumfang ab, der sich nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungsklasse richtet. Was wir sagen können: In fast allen Fällen ist es deutlich günstiger als eine eigene Stelle. Im Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.

Immer dann, wenn die Betreuungspflicht besteht, aber eine eigene Stelle sich nicht rechnet — also für die meisten KMU. Eine externe Fachkraft ist rechtlich gleichgestellt, flexibel einsetzbar und ohne Fixkosten für eine Vollzeitstelle.