Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungs- und Dienstleistungen durch IBSANA
IBSANA Geschäftsinhaber Dirk lbscher
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beratungs- und Dienstleistungen, die gegenüber einem Auftraggeber (Kunden) auf Grundlage eines Auftrages oder einer Auftragsbestätigung durch IBSANA- Geschäftsinhaber Dirk lbscher (nachfolgend „IBSANA“)- erbracht werden. Auftrag und Auftragsbestätigung werden innerhalb dieser Bestimmungen gemeinsam als
,,Vertrag“ bezeichnet.
§1 -Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungen
- IBSANA erbringt Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Managementsysteme. Sie gelten insbesondere für die sicherheitstechnische Betreuung nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 2) für verschiedene Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratungs-und Dienstleistungen werden im jeweiligen Vertrag festgelegt.
- IBSANA erbringt die Beratungs- und Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch qualifiziertes Personal.
- Durch den Einsatz der Mitarbeitenden von IBSANA wird kein Arbeitsverhältnis zwischen diesen und dem Auftraggeber begründet. IBSANA bleibt in jeder Hinsicht Arbeitgeber.
- IBSANA ist bemüht, dem Auftraggeber langfristig einen festen Ansprechpartner zur Beratung und Betreuung zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Weitere Mitarbeitende können zur Vertretung oder zur Bearbeitung spezieller Aufgaben eingesetzt Es kommen ausschließlich Personen zum Einsatz, die über das notwendige Fachwissen und die erforderlichen Qualifikationen verfügen.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz bei Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei.
- Die eingesetzten Mitarbeitenden sind zur absoluten Verschwiegenheit über alle Angelegenheiten verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
- Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, Nebenabreden sowie Weitergabe oder Veröffentlichung von Vertragsunterlagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von IBSANA.
- IBSANA ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen geeignete Unterauftragnehmer*innen einzusetzen. IBSANA bleibt in jedem Fall Vertragspartner und verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
§2 – Zustandekommen und Laufzeit von Verträgen
- Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebotsschreibens von IBSANA oder eines gesonderten Vertragsdokuments durch beide Parteien oder durch Ausführung der angeforderten Leistungen durch IBSANA zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag ohne vorheriges Angebot, kann IBSANA diesen nach eigenem Ermessen annehmen durch schriftliche (auch elektronische) Annahmeerklärung oder durch Erbringung der Leistung annehmen.
- Für den Leistungsumfang ist nur eine von beiden Parteien abgegebene übereinstimmende Erklärung maßgeblich. Liegt eine solche nicht vor, gilt die schriftliche Auftragsbestätigung von
- Die Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der während der Vertragslaufzeit geltenden Vorschriften durchgeführt.
- IBSANA ist berechtigt, die Methode und Art der Prüfung oder Beratung nach sachgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden oder zwingende Vorschriften eine bestimmte Vorgehensweise
- Mit der Durchführung von Tätigkeiten wird keine Gewähr für die Ordnungsgemäßheit oder Funktionsfähigkeit der begutachteten oder geprüften Einrichtungen übernommen.
- Bei Prüfaufträgen ist IBSANA nicht verantwortlich für die Richtigkeit oder Prüfung der den Untersuchungen zugrunde liegenden Vorschriften, Normen oder Regeln, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien nach Ablauf eines Jahres mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres erstmals zum zweiten Betreuungsjahr gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch bis zum 12. des Folgejahres. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§3 – Mitwirkungsleistungen des Kunden
- Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits, seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritter rechtzeitig und kostenfrei erbracht
- Für die Durchführung der Leistungen notwendige Prüfobjekte, Dokumente, Hilfsstoffe, Hilfskräfte usw. sind IBSANA kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle sicherheitsrelevanten Bereiche betreten werden dürfen.
- Die Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers müssen den jeweils geltenden Rechtsvorschriften, Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften
- Mehraufwand, der durch verspätete, unrichtige oder unvollständige Angaben oder unzureichende Mitwirkung entsteht, trägt der Auftraggeber. IBSANA ist auch bei Fest- oder Höchstpreisen berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
- Wird ein bestätigter Besuchstermin innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin abgesagt, hat der Kunde die Mehrkosten gemäß der gültigen Preisliste zu tragen.
- Der Kunde erhält Zugang zur Online-Plattform SharePoint {,,Mein Arbeitsschutzordner“). Dort stellt IBSANA relevante Dokumente digital Die Bereitstellung gilt als erfolgt, sobald die Dokumente eingestellt und der Zugriff technisch möglich ist. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
§4 – Vergütung
- Die Vergütung erfolgt entweder zu einem vereinbarten Festpreis oder nach geleisteten
- Die Betreuungszeiten nach DGUV Vorschrift 2 werden jährlich anhand der Beschäftigtenzahl angepasst. Die Nachweise dienen als Grundlage der Rechnungslegung, sofern keine Pauschalen vereinbart wurden.
- Für Arbeiten vor 6 Uhr, nach 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen gelten Zuschläge gemäß Preisliste.
- Ist der Leistungsumfang nicht schriftlich festgelegt, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den gültigen Preisen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung.
- Die Leistungen werden zu Beginn des Geschäftsjahres des Kunden bzw. unmittelbar nach Vertragsbeginn in Rechnung gestellt.
- Jahrespauschalen sind bis spätestens 03. des jeweiligen Vertragsjahres zu bezahlen.
- Neukunden sind Kunden ohne laufzeitbezogenes Vertragsverhältnis oder ohne Leistungen durch IBSANA innerhalb der letzten 12 Monate.
- Online-Unterweisungen für Neukunden sind im Voraus zu
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher
- IBSANA darf Preise einmal pro Jahr um mindestens 3 % ab dem zweiten Vertragsjahr Bei Erhöhungen über den üblichen Lebenshaltungskostenanstieg hinaus hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
- Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Gegenansprüchen möglich.
- Im Angebot sind keine Reisekosten
- Reisekosten werden gesondert in Rechnung
- Für Reisezeiten des Auftragnehmers wird ab der zweiten Stunde je Strecke eine Pauschale von 54,00 € pro Stunde berechnet.
- Darüber hinausgehende Reisekosten werden netto erstattet, die Abrechnung erfolgt wie folgt:
- PKW: 0,45 € pro Kilometer, nach Aufwand, maximal vom Wohnort des
- Deutsche Bahn: Klasse, nach Aufwand.
- Flug: Economy {Inland) und Business {International), nach
- Mietwagen, Taxi, öffentliche Verkehrsmittel: nach Aufwand. (2o)Übernachtungskosten: Erstattung eines angemessenen Hotels (nach Aufwand).
§5 – Zahlungsfristen und Verzug
- Die Rechnungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Kunden ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist IBSANA berechtigt, von dem Zeitpunkt des Verzugseintritts an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 8% a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. (30 Tage nach Zugang der Rechnung entsteht Zahlungsverzug)
- Im Falle des Verzugs des Kunden ist IBSANA zur Zurückhaltung ihrer Leistungen berechtigt. Zurückbehaltene noch ausstehende Leistungen wird IBSANA während des Verzugs des Kunden nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen ausführen.
§6 – Qualitative Leistungsstörung
- Wird die Beratungs- und Dienstleistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat IBSANA dies zu vertreten, ist IBSANA verpflichtet, die Dienstleistung ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu Voraussetzung ist eine vorangehende Rüge des Kunden, die unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis, in Textform gegenüber IBSANA erfolgen und die Pflichtverletzung so detailliert wie möglich beschreiben muss.
- Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verzögerter Nacherfüllung besteht nicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Reklamationen sind unverzüglich an IBSANA zu
- Gelingt die vertragsgemäße Erbringung trotz angemessener Nachfrist nicht, kann der Kunde fristlos kündigen.
§7- Haftung
- Eine Haftung von IBSANA für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
- Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf {,,wesentliche Vertragspflichten“).
- Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus unerlaubten Handlungen, ist die Haftung auf die zweifache Vergütung des jeweiligen Auftrages begrenzt in dessen Zusammenhang der Schaden oder die Aufwendungen entstanden sind.
- Die Haftung ist auf den Deckungsumfang der von IBSANA abgeschlossenen, verkehrsüblichen Berufshaftpflichtversicherung in jedem Schadensfall auf maximal 1,0 Euro beschränkt. (ARAG-Versicherung Nr. HA 10 01471569 7775).
- Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von IBSANA.
- Schadensersatzansprüche gegen den jeweils anderen Vertragspartner verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch drei Jahre nach der Pflichtverletzung oder der unerlaubten Handlung. Dies gilt nicht für Fälle, in denen wegen Vorsatzes gehaftet wird.
§8 – Datenschutz
- IBSANA erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Abwicklung, Erfüllung und Änderung des mit dem Kunden begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind und/oder soweit der Kunde in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung eingewilligt hat.
- Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
- Soweit der Kunde eine Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner Daten abgegeben hat, kann dieser seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Widerrufsempfängerin ist die IBSANA.
§9 – Geheimhaltung
- IBSANA verpflichtet sich, über alle im laufe seiner vertraglichen Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren; derartige Geheimnisse sind alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind.
- IBSANA ist zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt; bei einer Veröffentlichung in anonymisierter Form ist die Zustimmung des Kunden entbehrlich. IBSANA hat das Recht, das Projekt inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Kunden als Referenz in den eigenen physischen und/oder digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen.
§10 – Verbot der Abwerbung und der Beschäftigung durch Dritte
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von IBSANA abzuwerben und/oder über Dritte in jeglicher Form zu beschäftigen.
- Dieses Verbot gilt für die Dauer der Laufzeit des jeweils vereinbarten Vertrages sowie für weitere zwei Jahre über die Vertragslaufzeit
§11 – Schlussbestimmungen
- IBSANA behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. In diesem Fall wird IBSANA den Kunden über die Änderungen rechtzeitig (mindestens: sechs Wochen) im Voraus benachrichtigen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht sechs Wochen nach Zugang der Benachrichtigung, gelten diese als vom Kunden angenommen. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat IBSANA das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden außerordentlich und fristlos zu kündigen. In der Benachrichtigung über die Änderungen wird IBSANA den Kunden auch über die Möglichkeit des Widerspruchs und die Rechtsfolgen des unterlassenen Widerspruchs informieren.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz der IBSANA bleibt jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
- Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die IBSANA personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO für eigene Zwecke speichert und verarbeitet.
Stand: 01.01.2026