Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sie brauchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Aber eine eigene Stelle lohnt sich nicht.
Die gesetzliche Pflicht besteht. Die eigene Stelle rechnet sich nicht.
Fast jedes Unternehmen ist verpflichtet, die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherzustellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz vor, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.
Für viele KMU ist eine eigene Stelle aber keine Option: zu wenig Einsatzstunden, zu hohe Fixkosten, zu viel Aufwand. Die Lösung ist eine externe Fachkraft, die kommt, wenn sie gebraucht wird, und die trotzdem immer erreichbar ist.
fehlende Zeit für Organisation des Arbeitsschutzes
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jedes funktionierenden Arbeitsschutzsystems.
Wir unterstützen Sie bei:
- Analyse von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen
- Bewertung möglicher Risiken
- Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Dokumentation der Ergebnisse
unklare Verantwortlichkeiten im Betrieb
Regelmäßige Betriebsbegehungen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Dabei prüfen wir unter anderem:
- Maschinen und Arbeitsmittel
- Arbeitsabläufe
- Verkehrswege und Fluchtwege
- Sicherheitskennzeichnungen
- organisatorische Abläufe
Unsicherheit bei gesetzlichen Anforderungen
Gut informierte Mitarbeitende sind der wichtigste Faktor für sichere Arbeitsplätze.
Wir führen praxisnahe Schulungen durch zu Themen wie:
- Arbeitsschutz im Betrieb
- Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln
- Gefahrstoffe
Verhalten im Notfall
Vorbereitung auf Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Behörden
Ein funktionierender Arbeitsschutz braucht klare Strukturen.
Wir unterstützen Sie bei:
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Organisation des Arbeitsschutzausschusses
- Jahresberichten und Dokumentation
- Strukturierung der Arbeitsschutzorganisation
fehlende oder veraltete Dokumentation
Je nach Branche und Betrieb unterstützen wir zusätzlich bei:
- Gefahrstoffmanagement
- Lärm- und Lichtmessungen
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
- Untersuchung von Arbeitsunfällen
Auch kleine Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren und Risiken zu minimieren. Dazu gehören unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Unterweisungen sowie die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Was eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie übernimmt.
Als externe Sifa sind wir rechtlich gleichgestellt mit einer internen Fachkraft — mit allen Pflichten und Befugnissen. Was das konkret bedeutet:
Gefährdungsbeurteilungen
Systematische Analyse aller Arbeitsplätze, dokumentiert, aktuell, prüfungsbereit.
Betriebsbegehungen
Regelmäßige Vor-Ort-Termine, bei denen wir Arbeitsbedingungen prüfen und Maßnahmen ableiten.
Unterweisungen
Planung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeiter-Schulungen mit vollständiger Dokumentation.
BG-Betreuung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft und bereiten Sie auf Prüfungen vor.
Dokumentation
Alle Nachweise, Protokolle und Unterlagen, vollständig, geordnet und bei Bedarf sofort verfügbar.
Ansprechpartner bei Fragen
Wenn im Betrieb etwas passiert oder eine Frage auftaucht, wir sind erreichbar. Nicht erst beim nächsten Termin.
Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit ansehen
So läuft die Zusammenarbeit ab.
Unsere Arbeit folgt einem klaren und pragmatischen Ablauf:
analyse der
aktuellen situation
Wir schauen, wo Ihr Betrieb aktuell steht, welche Betreuung gesetzlich notwendig ist und was bereits vorhanden ist.
Identifikation
der
Maßnahmen
Auf Basis des Einsatzzeitenrechners und der gesetzlichen Vorgaben legen wir gemeinsam fest, wie die Betreuung aussehen soll.
Umsetzung der MAßnahmen
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung vollständig mit festen Terminen und klaren Abläufen.
Betreuung
auch im
Nachgang
Langfristig, verlässlich. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt und rechtzeitig handelt.
Extern statt intern, das spricht dafür.
3 Argumente:
Flexibel planbar
Einsatzzeiten richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf Ihres Betriebs, nicht nach einer Vollzeitstelle, die Sie nicht brauchen.
Keine versteckten Kosten
Kein Gehalt, keine Sozialabgaben, keine Fortbildungskosten. Sie zahlen für das, was tatsächlich geleistet wird.
Immer auf dem neuesten Stand
Vorschriften ändern sich. Als externe Fachkraft halten wir uns kontinuierlich auf dem aktuellen Stand — das gehört zu unserem Job.
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Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitenden brauche ich eine externe Sifa?
Grundsätzlich gilt die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Wie viele Einsatzstunden konkret anfallen, hängt von Betriebsgröße, Branche und Berufsgenossenschaft ab. Wir klären das im ersten Gespräch.
Kann eine externe Fachkraft die gleichen Aufgaben übernehmen wie eine interne?
Ja, rechtlich und fachlich. Eine externe Sifa hat dieselben Befugnisse und Pflichten wie eine interne. Der einzige Unterschied: Sie ist nicht täglich vor Ort. Das ist für die meisten KMU kein Problem und oft sogar ein Vorteil.
Wie oft muss die externe Sifa in den Betrieb kommen?
Das hängt von der Betriebsgröße und der Gefährdungsklasse ab. Die DGUV Vorschrift 2 regelt Mindesteinsatzzeiten. Wir berechnen das für Ihren Betrieb transparent und nachvollziehbar.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, es hängt vom Umfang der Betreuung ab. Was wir sagen können: In fast allen Fällen ist es deutlich günstiger als eine eigene Stelle. Im Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.
bereit für den nächsten schritt?
Sprechen Sie mit uns. Unverbindlich, kostenlos und ohne Verpflichtung.