Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sie brauchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Aber eine eigene Stelle lohnt sich nicht.

Die gesetzliche Pflicht besteht. Die eigene Stelle rechnet sich nicht.

Fast jedes Unternehmen ist verpflichtet, die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherzustellen. Das schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz vor, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.

Für viele KMU ist eine eigene Stelle aber keine Option: zu wenig Einsatzstunden, zu hohe Fixkosten, zu viel Aufwand. Die Lösung ist eine externe Fachkraft, die kommt, wenn sie gebraucht wird, und die trotzdem immer erreichbar ist.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage jedes funktionierenden Arbeitsschutzsystems.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Analyse von Arbeitsplätzen und Arbeitsprozessen
  • Bewertung möglicher Risiken
  • Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Dokumentation der Ergebnisse

Regelmäßige Betriebsbegehungen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Dabei prüfen wir unter anderem:

  • Maschinen und Arbeitsmittel
  • Arbeitsabläufe
  • Verkehrswege und Fluchtwege
  • Sicherheitskennzeichnungen
  • organisatorische Abläufe

Gut informierte Mitarbeitende sind der wichtigste Faktor für sichere Arbeitsplätze.

Wir führen praxisnahe Schulungen durch zu Themen wie:

  • Arbeitsschutz im Betrieb
  • Umgang mit Maschinen und Arbeitsmitteln
  • Gefahrstoffe
    Verhalten im Notfall

Ein funktionierender Arbeitsschutz braucht klare Strukturen.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Organisation des Arbeitsschutzausschusses
  • Jahresberichten und Dokumentation
  • Strukturierung der Arbeitsschutzorganisation

Je nach Branche und Betrieb unterstützen wir zusätzlich bei:

  • Gefahrstoffmanagement
  • Lärm- und Lichtmessungen
  • Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
  • ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen

Auch kleine Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Arbeitsschutz im Betrieb zu organisieren und Risiken zu minimieren. Dazu gehören unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Unterweisungen sowie die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Was eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Sie übernimmt.

Als externe Sifa sind wir rechtlich gleichgestellt mit einer internen Fachkraft — mit allen Pflichten und Befugnissen. Was das konkret bedeutet:

Gefährdungsbeurteilungen

Systematische Analyse aller Arbeitsplätze, dokumentiert, aktuell, prüfungsbereit.

Betriebsbegehungen

Regelmäßige Vor-Ort-Termine, bei denen wir Arbeitsbedingungen prüfen und Maßnahmen ableiten.

Unterweisungen

Planung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeiter-Schulungen mit vollständiger Dokumentation.

BG-Betreuung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der Berufsgenossenschaft und bereiten Sie auf Prüfungen vor.

Dokumentation

Alle Nachweise, Protokolle und Unterlagen, vollständig, geordnet und bei Bedarf sofort verfügbar.

Ansprechpartner bei Fragen

Wenn im Betrieb etwas passiert oder eine Frage auftaucht, wir sind erreichbar. Nicht erst beim nächsten Termin.

Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit ansehen

So läuft die Zusammenarbeit ab.

Unsere Arbeit folgt einem klaren und pragmatischen Ablauf:

analyse der
aktuellen situation

Wir schauen, wo Ihr Betrieb aktuell steht, welche Betreuung gesetzlich notwendig ist und was bereits vorhanden ist.

Identifikation
der
Maßnahmen

Auf Basis des Einsatzzeitenrechners und der gesetzlichen Vorgaben legen wir gemeinsam fest, wie die Betreuung aussehen soll.

Umsetzung der MAßnahmen

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung vollständig mit festen Terminen und klaren Abläufen.

Betreuung
auch im
Nachgang

Langfristig, verlässlich. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt und rechtzeitig handelt.

Extern statt intern, das spricht dafür.

3 Argumente:

Flexibel planbar

Einsatzzeiten richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf Ihres Betriebs, nicht nach einer Vollzeitstelle, die Sie nicht brauchen.

Keine versteckten Kosten

Kein Gehalt, keine Sozialabgaben, keine Fortbildungskosten. Sie zahlen für das, was tatsächlich geleistet wird.

Immer auf dem neuesten Stand

Vorschriften ändern sich. Als externe Fachkraft halten wir uns kontinuierlich auf dem aktuellen Stand — das gehört zu unserem Job.

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Häufige Fragen

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Wie viele Einsatzstunden konkret anfallen, hängt von Betriebsgröße, Branche und Berufsgenossenschaft ab. Wir klären das im ersten Gespräch.

Ja, rechtlich und fachlich. Eine externe Sifa hat dieselben Befugnisse und Pflichten wie eine interne. Der einzige Unterschied: Sie ist nicht täglich vor Ort. Das ist für die meisten KMU kein Problem und oft sogar ein Vorteil.

Das hängt von der Betriebsgröße und der Gefährdungsklasse ab. Die DGUV Vorschrift 2 regelt Mindesteinsatzzeiten. Wir berechnen das für Ihren Betrieb transparent und nachvollziehbar.

Das lässt sich pauschal nicht sagen, es hängt vom Umfang der Betreuung ab. Was wir sagen können: In fast allen Fällen ist es deutlich günstiger als eine eigene Stelle. Im Erstgespräch erhalten Sie ein konkretes Angebot.